Vergaberecht
Unter Vergaberecht versteht man die Gesamtheit aller Regeln, Gesetze und Normen, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine bestimmte Vorgehensweise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Früher wurde das Vergaberecht auch als Öffentliches Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet.
Das Vergaberecht wird durch den Zuschlag vom Vertragsrecht abgegrenzt. D.h. nach Erteilung des Zuschlages greifen die Regeln des Vertragsrechtes, davor die Regeln des Vergaberechtes.
Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde durch die Vorgaben der verschiedenen EU-Richtlinie neben einer Reihe von Änderungen die eVergabe – also die digitale Durchführung der Verfahren – verpflichtend eingeführt. Die aumass Vergabeplattform erfüllt alle Anforderungen des Vergaberechts bezüglich der digitalen Kommunikation im Vergabefahren.
aumass Vergaberecht:
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabeordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- Vergabeordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)
- Vergabeordnung für Lieferleistung Teil A (VOL/A)
- Vergabeordnung für Lieferleistung Teil B (VOL/B)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
