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VOL/A - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A

Die VOL/A, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, in der Fassung 2009, regelt die Vergabe und Ausschreibung für Leistungen.

Die Regelungen der VOL/A betreffen den Einkauf und die Beschaffung aller Lieferleistungen sowie auch Dienstleistungen, ausgenommen von Bauleistungen, welche in der VOB behandelt werden. Die Regelungen der VOL/A gingen im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 in der VgV und anschließend auch in der UVgO auf.

Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte werden heute ausschließlich durch die VgV und nicht mehr durch die VOL/A geregelt. Im Unterschwellenbereich gilt dahingegen noch nicht in allen Bundesländern die UVgO, so dass hier oftmals noch die VOL/A als Regelwerk zu Grunde gelegt wird.

Freiberufliche Leistungen werden heute nach Landes-Haushaltsrecht vergeben, sofern nicht die UVgO angewendet wird. Als neues Vergaberechtsregime löst die UVgO die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A zukünftig ab.

Die Inkraftsetzung der UVgO als Nachfolgerin der VOL/A erfolgt für Kommunen im Rahmen der Länderhoheit bundesländerspezifisch. Die VOL/A regelt als sogenannte allgemeine Bestimmungen für die Vergabe im Rahmen der Wertgrenzen alle Arten der Vergabe.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)  gliedert sich in 20 Paragraphen, in welchen der Anwendungsbereich, die Arten der Vergaben und die Durchführung der Vergabeverfahren bis hin zur Dokumentation geregelt sind. Die nach VOL/A zulässigen Verfahren sind die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb und die freihändige Vergabe.

Regelungen zur elektronischen Durchführungen von Verfahren und damit der Einführung der eVergabe enthält die VOL/A im Gegensatz zur VOB/A noch nicht.

Vergabeordnung für Leistung VOL/A

Gesetz:
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/A
Stand:
11.06.2010
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