Seminar Vergaberecht Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
In den aumass Seminaren zum Vergaberecht referieren Juristen der renommiertesten Vergaberechts-Kanzleien und das aumass Expertenteam zu den verschiedenen Themen im Vergaberecht.
Die aumass Rechtsseminare fassen auch dieses Jahr für Sie die aktuellen Rechtsentwicklungen übersichtlich und kompakt zusammen und bieten Ihnen fundierte Informationen zu den unterschiedlichsten Themen des Vergaberechts:
– Ausschreibungen von Architektenleistungen – Verhandlungsverfahren – Spielräume im Vergaberecht – Zuwendungen – Nachforderungen von Unterlagen – Leistungsbeschreibungen und Produktneutralität – Umgang mit Bieterfragen – Umgang mit fehlerhaften und unangemessenen Preisangaben.
Seminare (alle)
Spotlight Vergaberecht
17. Mai 2022 von 9.30-12 Uhr (1.Termin)
Die Seminarreihe „Spotlight Vergaberecht“ befasst sich mit aktuellen und immer wieder nachgefragten Themen rund um das Vergaberecht.
Die Seminarreihe wird als Blockseminar in 4 Teilen angeboten und kann einzeln oder als Gesamtpaket gebucht werden.
Anmeldeformular Spotlight Vergaberecht
Programm
Nachforderungen von Unterlagen
Durch die Möglichkeit des Auftraggebers, Unterlagen nachzufordern soll vermieden werden, wirtschaftliche Angebote aus (rein) formalen Gründen von der Wertung ausschließen zu müssen. In diesem Seminar werden Ihnen Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt, in solcher Weise fehlerhafte Angebote zu heilen, aber auch zusätzliche Informationen anzufordern.
Termin: Dienstag, 17.05.2022, 9:30-12:00 Uhr, online
Referentin:
Dr. Iris Meeßen, Rechtsanwältin / Partnerin HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Leistungsbeschreibung und Produktneutralität
Die Leistungsbeschreibung ist das zentrale Dokument der Vergabeunterlagen. In diesem Seminar wird Ihnen erklärt, wie sie Ihre Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend und dabei aber entsprechend produktneutral formulieren, dass Bieter ein entsprechendes Angebot abgeben können.
Termin: Donnerstag, 07.07.2022, 9:30-12 Uhr, online
Referentin:
Dr. Iris Meeßen, Rechtsanwältin / Partnerin HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Umgang mit Bieterfragen
Bieterfragen sind das Mittel der Wahl, um Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufzuklären und benötigte Informationen zum Vergabeverfahren zu erhalten. Fehler bei der Behandlung von Bieterfragen können für öffentliche Auftraggeber schwerwiegende Folgen haben, die bis zur Aufhebung des Vergabeverfahrens reichen können. Dieses Seminar zeigt Ihnen, wie Sie korrekt mit Bieterfragen umgehen.
Termin: Donnerstag, 22.09.2022, 10:00-12:00 Uhr, online
Referentin:
Frau Janina Heidemann , Rechtsanwältin Wagensonner Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Umgang mit fehlerhaften und unangemessenen Preisen
Transparenz, Wettbewerb und Nichtdiskriminierung sind die wichtigsten Grundsätze
des Vergaberechts. Daneben spielt aber auch die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle. Daher bietet dieses Seminar entscheidenden Hinweise zum richtigen Umgang mit fehlerhaften und unangemessenen Preisen im Vergabeverfahren, damit Sie rechtssicher auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erteilen können.
Termin: Donnerstag, 20.10.2022, 10:00-12:00 Uhr, online
Referentin:
Frau Janina Heidemann , Rechtsanwältin Wagensonner Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Kosten:
Einzel-Seminar:
179,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout
139,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) für aumass eVergabe-Kunden
4er-Block:
599,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout
439,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) für aumass eVergabe-Kunden
2-teiliges Online-Seminar „VOB/A und UVgO – Unterschwellenvergabe mit aktuellen Wertgrenzen inkl. eVergabe“
von 9:30 – 12:00 Uhr Teil 1: Freitag, 08. April 2022, Teil 2: Freitag, 29. April 2022
VOB/A und UVgO –
Unterschwellenvergabe mit aktuellen Wertgrenzen inkl. eVergabe
Die UVgO regelt auf haushaltsrechtlicher Grundlage unter Fortfall der VOL/A Abschnitt 1 den Bereich der Vergaben von Lieferungen und Leistungen bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte völlig neu. Die vergaberechtlichen Grundsätze des GWB und Regelungsstrukturen der VgV wurden in den Bereich des Unterschwellenvergaberechts übernommen. Im Land Berlin wurde als vorerst letztes Bundesland die UVgO zum 01.04.2020 eingeführt. Damit ist die UVgO nun in 12 Bundesländern anzuwenden.
Die VOB/A 2019 ist seit 01.03.2019 in Kraft. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnittes 1 (nationale Ausschreibung von Bauleistungen) ergibt sich aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden oder aus den Vergabegesetzen der Länder. Einer ständigen Änderung unterliegen nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie die Wertgrenzen bei der Unterschwellenvergabe. Das Seminar gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und die Möglichkeit zur Klärung aktueller Fragestellungen.
Programm:
1. Anwendungs- und Regelungsbereich
u.a. kurzer Überblick zur UVgO in der Fassung vom 23.06.2020 und zur VOB/A 2019, Ermittlung des Auftragswertes, VVöA, Anwendungsbefehl UVgO für Kommunen, Anwendungsbereich der UVgO und der VOB/A, Änderungen der VOB/A 2019
2. Überblick über die Verfahrensarten inkl. Wertgrenzen
u.a. Überblick über die Verfahrensarten und besondere Methoden der UVgO sowie der VOB/A
3. Eignungs- und Zuschlagskriterien
u.a. Gestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Neuerungen für Prüfung und Wertung der Angebote
4. Elektronische Vergabe
u.a. elektronische Vergabe im Bereich der UVgO sowie der VOB/A
Referent*in:
RAin Kerstin Irl, Fachanwältin für Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht (Kanzlei Ulbrich § Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB in Würzburg)
Kosten:
299,-€ pro Person (zzgl. MwSt) inkl. Digital-Handout
(239,-€ pro Person für aumass-Kunden)
Anmeldeformular VOB A Und UvgO Unterschwellenvergabe Mit Aktuellen Wertgrenzen Inkl. EVergabe
Seminar „Ausschreibung von Architekten-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen“ – Spielräume bei der Unterschwellenvergabe
28. April 2022 von 13-17 Uhr
Dem Auswahlverfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen kommt eine wichtige strategische Rolle für die Vorbereitung von Bauprojekten zu, aber der Aufwand für das Vergabeverfahren sollte gerade im Unterschwellenbereich auch immer im Verhältnis zur Größe der Baumaßnahme stehen. Das Vergaberecht lässt dem öffentlichen Auftraggeber durchaus Spielräume, die genutzt werden können. Allerdings sind auch einige zwingende Vorgaben zu beachten, um Vergaberechtsverstöße zu vermeiden. Wir möchten Sie daher herzlich zu unseren Vergaberechtseminaren mit unserer Partnerkanzlei einladen.
Programm:
- Einführung und Vorbereitung des Verfahrens
Rechtliche Rahmenbedingungen; Prüfung der Ausschreibungspflicht; Schätzung des
Auftragswertes; Wahl der Verfahrensart; Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
- Spielräume bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens
Ordnungsgemäße Kostenschätzung, Einzelauftrag Rahmenvereinbarung, Aufteilung in Lose, Das 20%-Kontingent, Umgang mit Optionen und stufenweiser Beauftragung, Prüfung von Alleinstellungsmerkmalen; Eignungsprüfung und Bieterauswahl; Bieterwechsel - Die Angebots- und Verhandlungsphase
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung/Vertragsgestaltung, Freiräume und Grenzen bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes; Aufstellung und Gewichtung von Wertungskriterien
- Abschluss des Vergabeverfahrens
Anforderungen an die Dokumentationspflichten des Auftraggebers; Begründung der Wertungsentscheidung, Spielräume bei der Erteilung des Zuschlags, Vertragsabschluss
- Rückforderung von Fördermitteln
Systematik der Rückforderung; Allgemeine Nebenbestimmungen; Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos
Referent:
RA Bernhard Stolz, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner der Kanzlei Kraus, Sienz & Partner, Herausgeber der Zeitschrift „Vergaberecht”
Kosten:
Präsenz: 219,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive Kompendium Vergaberecht, Handout, Kaffee + Kuchen (179,00€ für aumass Kunden)
Online: 179,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout (139,00€ für aumass Kunden)
Anmeldeformular Ausschreibung Von Planungsleistungen Spielräume
Seminar „Ausschreibung von Architekten-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen“ Spielräume bei der Unterschwellenvergabe
25. Oktober 2022 von 13-17 Uhr
Dem Auswahlverfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen kommt eine wichtige strategische Rolle für die Vorbereitung von Bauprojekten zu, aber der Aufwand für das Vergabeverfahren sollte gerade im Unterschwellenbereich auch immer im Verhältnis zur Größe der Baumaßnahme stehen. Das Vergaberecht lässt dem öffentlichen Auftraggeber durchaus Spielräume, die genutzt werden können. Allerdings sind auch einige zwingende Vorgaben zu beachten, um Vergaberechtsverstöße zu vermeiden. Wir möchten Sie daher herzlich zu unseren Vergaberechtseminaren mit unserer Partnerkanzlei einladen.
Programm:
- Einführung und Vorbereitung des Verfahrens
Rechtliche Rahmenbedingungen; Prüfung der Ausschreibungspflicht; Schätzung des
Auftragswertes; Wahl der Verfahrensart; Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
- Spielräume bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens
Ordnungsgemäße Kostenschätzung, Einzelauftrag Rahmenvereinbarung, Aufteilung in Lose, Das 20%-Kontingent, Umgang mit Optionen und stufenweiser Beauftragung, Prüfung von Alleinstellungsmerkmalen; Eignungsprüfung und Bieterauswahl; Bieterwechsel - Die Angebots- und Verhandlungsphase
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung/Vertragsgestaltung, Freiräume und Grenzen bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes; Aufstellung und Gewichtung von Wertungskriterien
- Abschluss des Vergabeverfahrens
Anforderungen an die Dokumentationspflichten des Auftraggebers; Begründung der Wertungsentscheidung, Spielräume bei der Erteilung des Zuschlags, Vertragsabschluss
- Rückforderung von Fördermitteln
Systematik der Rückforderung; Allgemeine Nebenbestimmungen; Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos
Referent:
RA Bernhard Stolz, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner der Kanzlei Kraus, Sienz & Partner, Herausgeber der Zeitschrift „Vergaberecht”
Kosten:
Präsenz: 219,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive Kompendium Vergaberecht, Handout, Kaffee + Kuchen (169,00€ für aumass Kunden)
Online: 179,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout (139,00€ für aumass Kunden)
Anmeldeformular Ausschreibung Von Planungsleistungen Spielräume
Online-Seminar „Nachforderung von Unterlagen“ – Heilungsmöglichkeiten von formal fehlerhaften Teilnahmeanträgen und Angeboten
17. Mai 2021 von 9:30-12 Uhr
Durch die Möglichkeit des Auftraggebers, Unterlagen nachzufordern soll vermieden werden, wirtschaftliche Angebote aus (rein) formalen Gründen von der Wertung ausschließen zu müssen. In diesem Seminar werden Ihnen Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt, in solcher Weise fehlerhafte Angebote zu heilen, aber auch zusätzliche Informationen anzufordern. Geklärt werden z.B. folgende Fragen:
Wann sind unvollständige Angebote auszuschließen?
Wann darf (oder muss!) der Auftraggeber nachfordern? Dürfen auch fehlende Unterlagen nachgefordert werden, die wertungsrelevant sind?
Programm:
- Nachforderung: Pflicht oder Ermessen?
- Abhängigkeit von der anzuwendenden Vergabeordnung
- Ausschluss von Nachforderungen
- Was kann nachgefordert werden?
- Unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen
- Fehlende, unvollständige und fehlerhafte Unterlagen
- Grenzen der Korrektur bei fehlerhaften Unterlagen
- (Keine) Nachforderung von Preisangaben
- Verfahren bei der Nachforderung
- Fristen zur Nachforderung
- Nachforderung nach der Nachforderung
- Nachforderung über die Plattform
Referentin:
Dr. Iris Meeßen, Rechtsanwältin / Partnerin HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kosten:
179,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout
139,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) für aumass eVergabe-Kunden
Seminar „Verhandlungsvergabe und Verhandlungsverfahren“ – Spielräume im Vergaberecht erfolgreich nutzen
12. Juli 2022 von 13-17 Uhr
In diesem Seminar werden Ihnen – rechtlich zulässige – Möglichkeiten, die Anwendung des Vergaberechtes auf das notwendige Maß zu beschränken, vermittelt. Sie lernen, wann Sie als öffentlicher Auftraggeber gezwungen sind Vergaberecht anzuwenden und welche Möglichkeit Ihnen offen stehen, auf Vergaberecht zu verzichten bzw. nur „wenig“ Vergaberecht anzuwenden und somit den Zeit- und Kostenaufwand von Vergabeverfahren zu minimieren.
Der Termin findet als Hybrid-Veranstaltung statt, so dass Sie gerne vor Ort oder online teilnehmen können. Falls zu den geplanten Terminen wieder Beschränkungen greifen sollten, finden die Termine rein online statt!
Programm:
- Spielräume bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Anzuwendende Regelungen (GWB; VgV; VOB/A(-EU); UVgO), Beschaffungsrichtlinien, Markterkundung und Marktkonsultation, Vorsicht bei Fördermitteln, Umgang mit dem Urheberrecht, Ordnungsgemäße Kostenschätzung, Einzelauftrag Rahmenvereinbarung Optionen, Wahl der Vergabeverfahrensart, Aufteilung in Lose, Das 20%-Kontingent, Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, Vorinformation, (Teilfunktionale) Leistungsbeschreibung und Produktvorgaben, Festlegung von Eignungskriterien, Auswahlkriterien und Zuschlagskriterien - Spielräume bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
Umgang mit Bieterfragen und Rügen, Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen, Korrektur von Vergabefehlern; Aufhebung und teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, Informations- und Stillhaltefrist, Spielräume bei der Erteilung des Zuschlags
- Spielräume bei Vertragsverlängerungen/Vertragsänderungen
Umgang mit Optionen und stufenweiser Beauftragung, Interimsbeauftragungen, Prüfung von Alleinstellungsmerkmalen
Referent:
Tobias Osseforth Mag. rer. publ.,
Fachanwalt für Vergaberecht, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München; stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Fachanwälte für Vergaberecht;
Kosten:
Präsenz: 219,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive Kompendium Vergaberecht, Handout, Kaffee + Kuchen (179,00€ für aumass Kunden)
Online: 179,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout (139,00€ für aumass Kunden)
Web-Seminar „Zuwendungen und Vergaberecht – Wie gewonnen, so zerronnen?“
22. November 2022 von 13-17 Uhr
Zuwendungen und Vergaberecht
Wie gewonnen, so zerronnen?
Die scheinbare Unabhängigkeit von Vergaberecht und Zuwendungsrecht kann für den Zuwendungsempfänger trügerisch sein. Da auch bei der Bewilligung von Zuwendungen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine große Rolle spielt, werden die beiden Rechtsgebiete über den Zuwendungsbescheid miteinander verzahnt. Das Seminar soll die Verknüpfung von Zuwendungen und Vergaberecht vermitteln, sie mit den Rechtsgrundlagen vertraut machen und Ihnen somit die rechtssichere Verwendung der Zuwendungen ermöglichen.
Programm:
- Überblick über zentrale vergaberechtliche Vorschriften
- Zusammenhang zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht
- Inhalt und Reichweite der Maßnahmen im Zuwendungsbescheid
- Umfang der Verweisung auf das Vergaberecht
- Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
- Das Besserstellungsverbot
- Zielrichtung der Bindungen
- Wann rechtfertigt ein Vergabeverstoß einen Widerruf der Förderung
- Anforderrungen an die Ermessensausübung
- Offenbarungspflichten bei erkannten Vergabeverstößen
- Rechtsschutzmöglichkeiten und Strategien
- Zehn Empfehlungen zur Vermeidung / Begrenzung von Mittelwiderrufen
Referenten:
Lara Itschert, Fachanwältin für Vergaberecht
Andreas Haupt, Fachanwalt für Vergaberecht
CBH Rechtsanwälte, Köln
Kosten:
179,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) inklusive digitales Handout
139,00 € pro Person (zzgl. MwSt.) für aumass eVergabe-Kunden
2-teiliges Online-Seminar „VOB/A und UVgO – Unterschwellenvergabe mit aktuellen Wertgrenzen inkl. eVergabe“
von 9:30 – 12:00 Uhr Teil 1: Donnerstag, 27. Oktober 2022, Teil 2: Donnerstag, 10. November 2022
VOB/A und UVgO –
Unterschwellenvergabe mit aktuellen Wertgrenzen inkl. eVergabe
Die UVgO regelt auf haushaltsrechtlicher Grundlage unter Fortfall der VOL/A Abschnitt 1 den Bereich der Vergaben von Lieferungen und Leistungen bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte völlig neu. Die vergaberechtlichen Grundsätze des GWB und Regelungsstrukturen der VgV wurden in den Bereich des Unterschwellenvergaberechts übernommen. Im Land Berlin wurde als vorerst letztes Bundesland die UVgO zum 01.04.2020 eingeführt. Damit ist die UVgO nun in 12 Bundesländern anzuwenden.
Die VOB/A 2019 ist seit 01.03.2019 in Kraft. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnittes 1 (nationale Ausschreibung von Bauleistungen) ergibt sich aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden oder aus den Vergabegesetzen der Länder. Einer ständigen Änderung unterliegen nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie die Wertgrenzen bei der Unterschwellenvergabe. Das Seminar gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und die Möglichkeit zur Klärung aktueller Fragestellungen.
Programm:
1. Anwendungs- und Regelungsbereich
u.a. kurzer Überblick zur UVgO in der Fassung vom 23.06.2020 und zur VOB/A 2019, Ermittlung des Auftragswertes, VVöA, Anwendungsbefehl UVgO für Kommunen, Anwendungsbereich der UVgO und der VOB/A, Änderungen der VOB/A 2019
2. Überblick über die Verfahrensarten inkl. Wertgrenzen
u.a. Überblick über die Verfahrensarten und besondere Methoden der UVgO sowie der VOB/A
3. Eignungs- und Zuschlagskriterien
u.a. Gestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Neuerungen für Prüfung und Wertung der Angebote
4. Elektronische Vergabe
u.a. elektronische Vergabe im Bereich der UVgO sowie der VOB/A
Referent*in:
RAin Kerstin Irl, Fachanwältin für Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht (Kanzlei Ulbrich § Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB in Würzburg)
Kosten:
299,-€ pro Person (zzgl. MwSt) inkl. Digital-Handout
(239,-€ pro Person für aumass-Kunden)
Anmeldeformular VOB A Und UvgO Unterschwellenvergabe Mit Aktuellen Wertgrenzen Inkl. EVergabe