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Eignungskriterien

Bei Vergabeverfahren kann der öffentliche Auftraggeber Eignungskriterien festlegen, die der Bewerber / Bieter erfüllen muss, um an dem Verfahren teilnehmen zu können. Diese Kriterien sind in die 3 Blöcke Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Durch Festlegung der Eignungskriterien soll eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages gewährleistet werden. Daher müssen die Eignungskriterien auch im direkten Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

Die Eignungskriterien müssen in der Aufragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Interessensbestätigung genannt werden. Nach neuerster Rechtsprechung ist bei der digitalen Durchführung des Vergabeverfahrens darauf zu achten, dass die Eignungskriterien direkt vom potenziellen Bewerber / Bieter eingesehen werden können. Nicht zulässig ist, dass dieser sich erst die Vergabeunterlagen herunterladen und die Eignungskriterien in diesen suchen muss.

Grundsätzlich dienen hierzu auch die eingeführten Möglichkeiten Formblätter EFB 124, EEE Bestätigung, PQ Mitgliedschaft.

Siehe auch:

aumass Informationen:

 

Grüner Ordner mit Eignungskriterien