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Ex-Post Veröffentlichung

Ex-Post Veröffentlichung gilt als öffentliche Information über den Auftragszuschlag aus einer beschränkten oder freihändigen Vergabe.
In europaweiten Verfahren im Anschluss an die Vergabe (spätestens 30 Tage danach) eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens nach §39 Abs. 1 VgV an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermitteln.

In nationalen Vergabeverfahren muss nach § 20 Abs.3 VOB/A eine Zuschlagsbekanntmachung (Ex-Post-Veröffentlichung) erfolgen und 6 Monate vorgehalten werden. Dies gilt nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, sofern der Auftragswert 25.000 € zzgl. MwSt. überschreitet, und für Freihändige Vergaben deren Auftragswert 15.000 € zzgl. MwSt. übersteigt.

Nach § 19 Abs. 2 VOL/A erfolgt die Zuschlagsbekanntmachung im Rahmen einer Ex-Post-Veröffentlichung nach Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben für die Dauer von 3 Monaten ab einem Auftragswert von 25.000 € zzgl. MwSt.

Die Vorgaben und Wertgrenzen für die Ex-Post-Veröffentlich können in den einzelnen Bundesländern abweichen.

Folglich sollen Vergabeentscheidungen für die Bieter nachvollziehbar sein und gleichzeitig sollen Unregelmäßigkeiten (z.B. Bevorzugung, Korruption o.ä.) unterbunden werden. Dies entspricht der Forderung der VOL/A (Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen) und der VOB/A (Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen) § 19 Abs. 5 VOB/A sowie § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A.

Die Nachvollziehbarkeit der Vergabe befähigt den Bieter nicht nur Rückschlüsse für sein zukünftiges Verhalten im geschäftlichen wie auch im rechtlichen Sinne zu ziehen, sondern es ist auch eine Voraussetzung für die Nachprüfbarkeit im Rahmen der Rechtschutzmöglichkeiten, die vom Europarecht gefordert werden.

Zu den Mindestangaben der nachträglichen Transparenz gehören: Name und Anschrift des Auftraggebers, Ort der Auftragsausführung, Auftragsgegenstand und Name und Anschrift des Auftragnehmers sowie die Höhe des Auftrages. Diese Angaben werden in der Regel auf der Internetseite des Auftraggebers sowie zusätzlich auf der Internetseite des Bundes (www.bund.de) und landesspezifischen Pflichtmedien veröffentlicht.

Die Ex-Post Veröffentlichung kann direkt über die aumass eVergabe-Plattform durchgeführt werden. aumass leitet die Ex-Post Meldung automatisch an die entsprechenden Stellen weiter. Somit kann die Ex-Post Veröffentlichung im Rahmen eines eVergabe Verfahrens auf der aumass Plattform – per Mausklick – zuverlässig, komfortabel und zeitsparend erfolgen.

Siehe auch:

aumass Informationen:

Grüner Ordner mit Ex-Post Veroeffentlichung