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Einheitspreisvertrag

Bei einem Einheitspreisvertrag handelt es sich um eine Vertragsart beim Bauvertrag, welche in der Regel in jenen Fällen Anwendung findet, in denen die Bauleistung bezüglich Menge, Maß, Stückzahl oder Gewicht genau zu bestimmen ist.

Durch den Einheitspreis wird festgelegt, wie viel Geld für eine Einheit der betreffenden Menge entrichtet werden muss, wobei darin anteilig sämtliche anfallenden Kosten des Bauunternehmers enthalten sein müssen.

Wirtschaftlich betrachtet, bringen Einheitspreisverträge das geringste Risiko für die Vertragsparteien mit sich, da nur die tatsächlich erbrachte Leistung abgerechnet wird. Nicht zuletzt deswegen ist der Einheitspreisvertrag die am häufigsten verwendete Vertragsart beim Bauvertrag. Dennoch ist zu bedenken, dass das „Mehr-Mengen-Risiko“ vom Auftraggeber getragen werden muss.

Dagegen sichert der Einheitspreisvertrag den Auftraggeber gegenüber späteren Nachforderungen aus nicht gedeckten „sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen“ auf Grund von Scheinselbstständigkeit im Falle von Stundenlohn/Arbeitnehmerüberlassungs-Vereinbarungen ab.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Einheitspreisvertrag