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Ex-Ante Veröffentlichung
Ex-Ante Veröffentlichung als Bekanntmachung ist erforderlich für eine geplante beschränkte Ausschreibung ab 25.000 € netto.
Die Bekanntmachung nach § 19 Abs. 5 VOB/A dient der Vermeidung von Korruption und Manipulation. Sie ist anzuwenden bei beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A, deren voraussichtliches Auftragsvolumen 25.000 € zzgl. MwSt. überschreitet.
In manchen Bundesländern ist die Ex-Ante auch bei VOL/A anzuwenden und ab einem voraussichtlichen Auftragswert über 75.000 € zzgl. MwSt. muss eine Wartefrist von 7 Kalendertagen eingehalten werden.
