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Elektronische Kataloge

Elektronische Kataloge sind in Zusammenhang mit Vergabeverfahren auf Basis der Leistungsbeschreibung erstellte digitale Verzeichnisse der zu erbringenden Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen.

Der Auftraggeber gibt in der Bekanntmachung an, ob er Angebote in Form von elektronischen Katalogen akzeptiert oder vorschreibt. In der Praxis werden elektronische Kataloge vor allem bei der Beschaffung von Standardgütern bei Rahmenvereinbarungen genutzt.

Die gesetzlichen Regelungen zu den elektronischen Katalogen finden sich im § 120 Abs. 3 GWB und §27 VgV.

Siehe auch: