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Dynamisches Beschaffungssystem

Gem. § 120(1) GWB ist ein dynamisches Beschaffungssystem ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen.

Der öffentliche Auftraggeber gibt bereits in der Bekanntmachung an, dass er ein dynamisches Beschaffungssystem betreiben will und für welchen Zeitraum das stattfinden soll. In den Vergabeunterlagen sind mindestens die Art und die geschätzte Menge der zu beschaffenden Leistung sowie alle erforderlichen Daten des dynamischen Beschaffungssystems anzugeben, ebenso die Kategorien beschrieben, falls die Leistungen in solche untergliedert werden sollen.

Über dieses dynamische Beschaffungssystem wird eine uneingeschränkte Anzahl von Bietern zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert. Alle Bieter die diese Erklärung in zulässiger Form abgeben werden zum dynamischen Beschaffungssystem zugelassen. Bezogen wird die Leistung nach gesonderter Aufforderung zur Angebotsabgabe von einen der beteiligten Bieter.

Siehe auch: