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DVAL Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) ist für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Richtlinien und Grundsätze bei der Vergabe von Lieferungen und (Dienst-)Leistungen, ausgenommen Bauaufträge, zuständig.

Seit der Vergaberechtsreform 2016 hat der DVAL nur noch eine beratende Funktion. Die vor 2016 fast 90 Jahre lang bestehende VOL/A wird Schritt für Schritt außer Kraft gesetzt. Die Regelungen der VOL/A wurden von der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt und die Regelungen der EG-VOL/A durch die VgV.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

 

Grüner Ordner mit Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss