Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

De-Facto-Vergabe

Eine Vergabe, die ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt wird, wird als De-Facto-Vergabe bezeichnet. In der Regel ist eine solche unmittelbare Beauftragung eines Auftragnehmers vergaberechtswidrig.

Abgegrenzt muss die De-Facto-Vergabe vom Direktauftrag, der bei Einhaltung der entsprechenden Wertgrenzen zulässig ist.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

 

Grüner Ordner mit De-Facto Vergabe