Direktauftrag
Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1.000€ netto können Liefer- und Dienstleistungen direkt, d.h. ohne Vergabeverfahren über eine Direktauftrag vergeben werden.
Auf ein Vergabeverfahren wird in diesem Fall verzichtet, um der in den Haushaltsgrundsätzen festgelegten Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu werden. Bei einem Direktauftrag werden keine Angebote eingeholt, sondern das gewünschte Produkt / die gewünschte Leistung direkt bestellt oder eingekauft. Im Rahmen eines Direktauftrages ist auch eine online-Bestellung zulässig.
Eine Bauleistung kann vom Auftraggeber bei einem geschätzten Auftragswert von weniger als 3.000 € netto mittels Direktauftrag vergeben werden. Das wurde in § 3a Abs. 4 im Abschnitt 1 der 2019 novellierten VOB/A so festgelegt. Eindeutig zu unterschieden ist der Direktauftrag von der freihändigen Vergabe.
Siehe auch: