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DVA Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) entwickelt die Grundsätze im Bereich des Bauwesens, wozu vor allem die Erstellung, Fortschreibung und Aktualisierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zählt.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Auftraggeber– und der Auftragnehmerseite zusammen. Dadurch soll eine Ausgewogenheit der von ihm festgelegten Vertragswerke garantiert werden. Alle Interessen finden damit Berücksichtigung.

Der DVA setzt sich aus folgenden vier Hauptausschüssen zusammen:

Der Hauptausschuss Allgemeines befasst sich mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A und Teil B.

Der Hauptausschuss Hochbau und der Hauptausschuss Tiefbau verantworten die Erstellung und Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (Teil C der VOB).

Der Hauptausschuss Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) beschäftigt sich mit der Rationalisierung im Bauwesen durch EDV.

Die Zusammenarbeit des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen und Dienstleistungen (DVAL) erfolgt in diesem Rahmen.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

 

Grüner Ordner mit Deutscher Vergabe und Vertragsausschuss