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VOB/B - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

Die Regelungen der VOB/B, welche alle Bauleistungen betreffen, gelten als Umsetzungsbestimmung für die Ausführung und den Geschäftsverkehr als Ableitung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch die VOB/B wird von einem paritätisch besetzten Gremium von Auftraggebern und Auftragnehmern bestimmt und weiterentwickelt.

Als  Bestandteil neben dem Vertrag gelten neben der VOB/B in der Regel auch die  Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, welche als letzter Teil nach der VOB/B gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben wurden. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern hat mehr den Charakter einer allgemeinen Geschäftsbedingung und wird somit Vertragsbestandteil.

Bei dem Abschluss von Bauverträgen sind alle öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, die Regelungen der VOB/B als Bestandteil des Bauvertrages bindend festzulegen. Auch in der privaten Bauwirtschaft ist die Geltung der VOB/B als Vertragsbestandteil gängige Praxis.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B wurde zuletzt mit der Novellierung der VOB im Jahre 2016 geändert. Bei der Überartung im Jahr 2019 waren die Regelungen der VOB/B nicht betroffen, sondern nur die VOB/A du die VOB/C (Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

Vergabeordnung für Bauleistungen VOB/B

Gesetz:
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B
Stand:
19.01.2016
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