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GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Teil 4

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die zentrale Norm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das GWB – Teil 4 regelt auf nationaler Ebene mit den §§ 97 bis 184 die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen entsprechend der EU Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU.

Als Ziele des GWB werden Wettbewerb und transparente Verfahren, Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit formuliert. Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind dabei in der Regel gleich zu behandeln. Daraus ergeben sich die wichtigsten Grundsätze des deutschen Vergaberechts: der Gelichbehandlungsgrundsatz, der Transparenzgrundsatz und der Wettbewerbsgrundsatz.

Der für die Vergabe relevante Teil des GWB unterteilt sich in zwei Kapitel, wobei sich das erste Kapitel mit den Vergabeverfahren beschäftigt und das zweite Kapitel mit dem vergaberechtlichen Rechtsschutz. Wichtige Bestandteile des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung sind die Definitionen für die verschiedenen Arten der Auftraggeber und der Verfahrensarten, die Festlegung der Schwellenwerte und die damit eng verbundene Schätzung des Auftragswertes und die Eignungsbewertung der Bieter.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) stammt schon aus dem Jahr 1957. Die letzte bedeutenden Novelle wurde 2017 eingeführt, die sich aber hauptschlich mit der Umsetzung der EU-Kartellschadensrichtlinie beschäftigt.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB

Gesetz:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung - GWB - Teil 4
Stand:
18. April 2016
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Softcover, 549 Seiten
ISBN-Nummer: 978-3-9822816-0-5
Preis 19,90 €

Infos und Bestellung

Mit der 9. GWB-Novelle im Jahr 2016 soll eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch der Marktmacht sichergestellt werden. Die Novelle beinhaltete die Erweiterung von Handlungsspielräumen für Presseunternehmen. Mit dieser Novelle des GWB wurde die Richtlinie 2014/104/ EU umgesetzt. Die Novelle des GWB sollte dazu beitragen, dass Unternehmen und Verbraucher Schadensersatzansprüche effektiver durchsetzen können (Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung), wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Mit der Novelle sollte gleichzeitig eine Anpassung des GWB an die zunehmende Digitalisierung der Märkte erfolgen (Funktionierender Wettbewerb im digitalen Zeitalter). Auch sollten Rechtslücken bei der Rechtsnachfolge geschlossen werden, es sollte verhindert werden, dass sich Unternehmen Bußgeldern im Rahmen des europäischen und nationalen Kartellrechts entziehen können.