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EEE Einheitliche Elektronische Eigenerklärung

Eingeführt wurde die Einheitliche Elektronische Eigenerklärung im Zuge der Vergaberechtsreform über die EU Vergaberichtlinien. Ziel der EEE war eine Vereinfachung der grundsätzlichen Eignungsprüfung der Bewerber / Bieter in EU-weiten Vergabeverfahren. Die Einheitliche Elektronische Eigenerklärung (EEE) muss bei EU-weiten Ausschreibungen von allen öffentlichen Auftraggebern zum Zeitpunkt der Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten als vorläufiger Beleg für die Erfüllung der für den jeweiligen Auftrag relevanten Eignungskriterien akzeptiert werden.

Sie tritt insoweit an die Stelle von Bescheinigungen von Behörden oder Dritten. Ein Standardformular zur EEE ist mit Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission eingeführt. Über dieses Formular bestätigt der Bewerber / Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Befähigung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Nachweise für diese Punkte müssen vom Auftraggeber von dem Unternehmen verlangt werden, welchem der Zuschlag erteilt werden soll.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

 

Grüner Ordner mit einheitlicher elektronischer Eigenerklaerung