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Bewerber
Grundsätzlich sind alle Interessenten, bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Abgabe eines Angebotes Bewerber in einem Vergabeverfahren.
Der Begriff Bieter gilt nur bei Einladungsverfahren wie zum Beispiel beschränkter Ausschreibung oder Verhandlungsverfahren für Unternehmen welche als potentielle Anbieter von der Vergabestelle, vom Auftraggeber eingeladen werden. Einen Anspruch auf Information im Sinne eines Primär-Rechtsschutzes hat ein Bewerber nicht. Erst mit erfolgreicher Übermittlung seines Angebotes, wird ein Bewerber als Bieter bezeichnet.
Siehe auch:
