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Bauvertragsrecht

Über das Bauvertragsrecht wird die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung eine Bauleistung geregelt. Für Bauverträge, die seit dem 1.1.2018 geschlossen worden sind, gilt:

Die gesetzlichen Regelungen zum Bauvertragsrecht stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Jeder Bauvertrag muss die gesetzlichen Regelungen einhalten. In zahlreichen Bauverträgen wird die VOB/B mit einbezogen und ist damit für das Bauvertragsrecht von zentraler Bedeutung. Die VOB/B ist keine gesetzliche Regelung, sondern ein Mustervertrag. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die VOB/B in ihren Verträgen zu vereinbaren.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Bauvertragsrecht