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Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist ein Organ der Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland für Verkündungen und Bekanntmachungen. Das Amtsblatt wird vom Bundesministarium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegeben und über den Bundesanzeiger Verlag aufgelegt.

Der Bundesanzeiger erschien bis März 2012 täglich als Amtsblatt in Papierform. Damit war er neben dem neben dem Bundesgesetzblatt das 2. große Veröffentlichungsmedium der deutschen Bundesbehörden. Als ursprünglich staatliches Unternehmen wurde der Bundesanzeiger schrittweise privatisiert und gehört heute komplett zur M. DuMont Schauberg Mediengruppe mit Sitz in Köln.

Der Bundesanzeiger bestand ursprünglich aus einen amtlichen Teil, in dem Vorschriften, Mitteilungen  oder Entscheidungen der Bundesbehörden veröffentlicht wurden. In einem 2., nicht amtlichen Teil druckte der Bundesanzeiger alle Meldungen, zu denen private Stellen aufgrund eines Gesetzes oder einer Satzung verpflichtet sind (z.B. Veröffentlichung von Bilanzen oder Einladungen zu Hauptversammlungen).

Nachdem über mehrere Jahre hinweg die Veröffentlichungssaufgaben der Druckversion mehr und mehr auf den elektronischen Bundesanzeiger übertragen wurden, wurde im April 2012 der Druck des Bundesanzeigers eingestellt und er erscheint nur noch elektronisch im Internet.

Gewisse gesetzliche Vorschriften aus dem Bereich des Gesellschaftsrechtes geben seit 2007 vor, dass festgelegte Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, zusätzlich zu der Druckversion des Bundesanzeigers. Seit April 2012 müssen diese vorgeschriebenen Bekanntmachungen ausschließlich in der elektronischen Variante des Bundesanzeigers angezeigt werden.

Mit der Abschaffung der gedruckten Ausgabe des Bundesanzeigers wurde der elektronische Bundesanzeiger umbenannt und nennt sich seit dem nur noch „Bundesanzeiger“. Zu finden ist er unter www.bundesanzeiger.de.

Die überwiegende Zahl der gewerblichen Unternehmen in Deutschland ist zur kostpflichtigen Übermittlung und Meldung Ihrer Unternehmensdaten an das Unternehmen verpflichtet. Der Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nach einer verpflichtenden Registrierung können die Unternehmen gegen Gebühr die vorgeschriebenen Meldungen einstellen und übermitteln. Damit kommen sie ihrer Veröffentlichungspflicht nach.

Beim Bundesanzeiger handelt es sich also um das Verlautbarungs- Organ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Der Bundesanzeiger untergliedert sich in einen amtlichen Teil, einen gerichtlichen Teil, Gesellschaftsbekanntmachungen, Rechnungslegung / Finanzberichte, Kapitalmarkt und verschiedene Bekanntmachungen. Im letzten Kapitel findet man unter anderem Informationen über Ausschreibungen.

Siehe auch:

 

 

 

 

Grüner Ordner mit Bundesanzeiger