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Beschränkte Ausschreibung

Bei einer beschränkten Ausschreibung hat eine eingeschränkte Anzahl von Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben.

Dabei wird grundsätzlich zwischen der beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und der beschränkten Ausschreibung (ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) unterschieden.

Die Unternehmen für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen sind der zu vergebenen Stelle bereits bekannt. Die Listung sowohl der PQ-VOB als auch der PQ-VOL kann von Auftraggebern genutzt werden, um geeignete Unternehmen und deren Qualifikationen zu selektieren.

Bei der beschränkten Ausschreibung wendet sich die Vergabestelle nun direkt an einen bereits begrenzten Kreis von Unternehmen und gibt diesem die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben. Eine weitere öffentliche Bekanntmachung abgesehen von Ex-Ante / Ex-Post Veröffentlichungen der beabsichtigten Vergabe eines Auftrags ist nicht notwendig.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit beschraenkter Ausschreibung