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Berichtigung einer Bekanntmachung

Unter der Berichtigung einer Bekanntmachung versteht man die Verbesserung einer oder mehrerer fehlerhafter Information in einem laufenden Ausschreibungsverfahren. Im Falle einer EU-weiten Ausschreibung existiert dafür ein spezielles Formular.

Dieses Formular kann über die aumass eVergabe Plattform vom Bekanntmachungsformular abgeleitet werden, so dass nur die neuen Informationen und nicht das gesamte Formular neu ausgefüllt werden muss.

Im Falle einer solchen Berichtigung der Bekanntmachung ist darauf zu achten, dass durch die Korrekturbekanntmachung die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist verlängert werden muss.

Siehe auch: