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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.

Es handelt sich demnach bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb um ein 2-stufiges Verfahren. In der zweiten Stufe des Verfahrens fordert der Auftraggeber die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung aus.

Sowohl nach der Vergabeverordnung (VgV) als auch nach der Unterschwellen-Vergabeverordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) besteht für den öffentlichen Auftraggeber die freie Wahl zwischen einer öffentlichen Ausschreibung / offenen Verfahren und einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb / nicht offenes Verfahren. Damit gehört die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zu den Regelverfahren.

Bei aumass haben Sie die Möglichkeit auch die eingereichten Teilnahmeanträge im Rahmen eines regulären Submissionstermins zu öffnen. Wählen Sie diese förmliche Variante des Verfahrens aus, wird Ihnen auch für die Teilnahmeanträge ein Tresor angelegt, der im 4-Augen-Prinzip zum vorgegebenen Termin geöffnet werden kann. Anderenfalls wird die Verschlüsselung der Teilnahmeanträge zum vorgegebenen Termin ohne Submission aufgehoben.

Siehe auch:

Grüner Ordner mit beschraenkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb