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BHO Bundeshaushaltsordnung

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) stellt den rechtlichen Rahmen für öffentliche Aufträge und Ausschreibungen einschließlich der Rechnungslegung und Prüfung dar, die unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union vergeben werden. Trotz der Bezeichnung „Ordnung“ handelt es sich bei der BHO um ein formelles Bundesgesetz.

Der Bundesfinanzminister ist ermächtigt, zusätzlich Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Diese spielen eine große Rolle bei der Interpretation und Anwendung der Bundeshaushaltsordnung.

Siehe auch:

aumass Informationen:

Grüner Ordner mit Bundeshaushaltsordnung