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Zweistufiges / mehrstufiges Vergabeverfahren

Vergaben, die unter Anwendung des zwei- oder mehrstufigen Vergabeverfahrens durchgeführt werden, durchlaufen zeitlich voneinander getrennte Etappen, dem Auswahl- und dem Zuschlagsverfahren.

In der ersten Stufe der zweistufigen / mehrstufigen Verfahrens wird bereits vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots der Kreis der möglichen Bieter durch einen Teilnahmewettbewerb eingeschränkt. Die Bekanntmachung enthält in diesem Fall lediglich die Aufforderung zur Übermittlung von Teilnahmeanträgen.

Anschließend wird anhand der Eignungskriterien sowie ggf. anhand der Zuschlagskriterien die Eignung der Teilnehmer geprüft und eine Auswahl der infrage kommenden Bieter getroffen. Die weiteren Verfahrensstufen des zweistufigen / mehrstufigen Verfahrens umfassen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, die Einreichung des Angebots seitens der zuvor ausgewählten Bieter und letztlich die Angebotsprüfung und Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber.

Das mehrstufige Vergabeverfahren findet bei den Vergabearten Anwendung, bei denen ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb üblich ist. Im nationalen Vergaberecht sind dies die Beschränkte Ausschreibung und die Verhandlungsvergabe. Im europäischen Vergaberecht zählen das Nichtoffene Verfahren, die Verhandlungsverfahren und der Wettbewerbliche Dialog dazu.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit zweistufigem mehrstufigem Vergabeverfahren