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Zuschlagsfrist

Die Zuschlagsfrist benennt denjenigen Zeitraum, innerhalb dessen der Auftraggeber den Zuschlag erteilen muss. Zuschlags- und Bindefrist müssen identisch sein.

Die Zuschlagsfrist bestimmt den Zeitraum, den sich der Auftraggeber ausbedingt, um unter den eingegangenen Angeboten das wirtschaftlichste bzw. das annehmbarste herauszufiltern. Die Zuschlagsfrist soll so kurz wie möglich gehalten werden, da Bieter in dieser Zeit gemäß der Bindefrist an ihr Angebot gebunden sind.

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem mit dem Submissionstermin. In der Regel sollte eine Überschreitung der Frist über 30 Kalendertage nicht erfolgen.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Zuschlagsfrist