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Zuschlagserteilung

Mit der Erteilung des Zuschlags wird das wirtschaftlichste Angebot eines Bieters von der Vergabestelle angenommen und dieser damit mit der Ausführung beauftragt. Die Zuschlagserteilung für das erfolgreiche Angebot zur Ausschreibung erfolgt nach eingehender Prüfung und Wertung aller eingegangenen Angebote.

Der mit der Zuschlagserteilung zustande kommende Vertrag enthält die in der Ausschreibung genannten Bedingungen. Da mit der Zuschlagserteilung ein Vertrag mit dem Bieter geschlossen wird, erfordert die se Zuschlagserteilung auf Seiten des Auftraggebers häufig der Schriftform. Das bedeutet, dass die Zuschlagserteilung entweder von der dazu ermächtigen Person händisch unterzeichnet werden muss oder eine qualifizierte elektronische Signatur angefügt werden muss.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Zuschlagserteilung