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Zwingende Ausschlusskriterien

Für eingereichte Angebote bestehen neben den fakultativen Ausschlusskriterien auch zwingende Ausschlusskriterien.Liegen einer oder mehrere dieser zwingenden Ausschlusskriterien vor, darf der Auftraggeber das entsprechende Angebot nicht werten.

Solche zwingenden Ausschlusskriterien liegen z.B. vor wenn das Angebot nicht fristgemäß oder nicht in der geforderten Form eigegangen ist, es sich um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelt oder auch ein Fall von Submissionsabsprachen vorliegt.

Siehe auch: