Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Vergabebekanntmachung

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens ist jeder öffentliche Auftraggeber verpflichtet, nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Hilfe eine Vergabebekanntmachung darüber zu informieren. Die Pflicht zur Vergabebekanntmachung ist in §39 VgV, § 30 UVgO festgehalten.

In der VOB/A dagegen wird unter der Bekanntmachung (§12 VOB/A) die Veröffentlichung der Ausschreibung zu Beginn des Vergabeverfahrens verstanden.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Vergabebekanntmachung