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Vergabekoordinierungsrichtlinie

Als Vergabekoordinierungsrichtlinie wurde die Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge der Europäischen Union bezeichnet. Diese wurde aber bereits durch die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe abgelöst und in nationales Recht umgesetzt.

Somit wurde die Vergabekoordinierungsrichtlinie durch ihre neu aufgelegte Variante zum 18.04.2016 in das GWG, die VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und die VOB/A übernommen.

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