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Vergaberichtlinien EU

Öffentliche Aufträge müssen oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden. Die EU hat dazu mehrere Vergaberichtlinien veröffentlicht, die in nationalen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt wurden:

  • Richtlinie über die Konzessionsvergabe 2014/23/EU
  • Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge 2014/24/EU
  • Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren-Richtlinie) 2014/25/EU

Ziel der Vergaberichtlinien  ist es vor allem, sparsames und wirtschaftliches Handeln der öffentlichen Hand zu gewährleisten sowie allen europäischen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu ermöglichen. Durch diese Richtlinien und ihre anschließende Umsetzung in nationales Recht wurde die Vergaberechtsreform 2016 eingeläutet.

aumass Vergaberecht:

Grüner Ordner mit Vergaberichtlinien 2014 23 24 25 EU