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Verfassererklärung

Im Rahmen eines Planungswettbewerbes muss von jedem Teilnehmer eine sogenannte Verfassererklärung abgegeben werden. Darin haben die Teilnehmer unter Beachtung der Anforderungen an die Anonymität ihre Anschrift sowie die Namen von beteiligten Mitarbeitern und sachverständigen anzugeben; im Falle der Teilnahme von Gesellschaften oder Bewerbergemeinschaften sind ergänzend der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser zu benennen. Die Verfassererklärung ist von den Teilnehmern, bei Gesellschaften/ Bewerbergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.

Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke sowie auf den Modellen angebracht sein. Diese Kennzahl wird in der Verfassererklärung neben allen Daten des Einreichenden genannt. Die Verfassererklärung nach § 5 Absatz 3 RPW ist in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.

Nach Abschluss des Planungswettbewerbes und Benennung des Siegers durch das Preisgericht, wird die Verfasserklärung geöffnet und somit festgestellt, welcher Verfasser oder welche Bewerbergemeinschaft, den Wettbewerb gewonnen hat.

Wenn Sie einen Planungswettbewerb über die aumass eVergabeplattform durchführen, haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, die Verfassererklärung verschlüsselt digital abzugeben. Sie kann erst nach der Entscheidung des Preisgerichtes eingesehen werden.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Verfassungserklaerung