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VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

Bis zum April 2016 hat die VOF die Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber geregelt. Seit dem 18.April 2016 ist hierfür die Vergabeverordnung VgV anzuwenden. Das Regelwerk der ehemaligen VOF ist in die entsprechenden Paragraphen der VgV eingeflossen.

Im Unterschwellenbereich regelt der §50 der UVgO die Vergabe von freiberuflichen Leistungen. Dieser Paragraph lässt dem Auftraggeber viele Freiheiten und gibt im Grunde nur eine Vergabe im Wettbewerb vor.

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