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Verfügbarkeitserklärung

Als Verfügbarkeitserklärung wird im Vergaberecht ein Nachweis des Zugriffsrechts auf fremde Ressourcen bezeichnet.

Demnach erklären in der Verfügbarkeitserklärung ein Bieter und ein mit ihm zusammenarbeitendes Unternehmen, dass dem Bieter erforderliche Mittel und Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen. In diesem Fall agiert das ressourcengebende Unternehmen als Nachunternehmer.

Kleinere als Bieter fungierende Unternehmen profitieren durch die Möglichkeit der Verfügbarkeitserklärung beispielweise von technischer Ausrüstung und zusätzlichen Mitarbeiterkapazitäten, die im eigenen Unternehmen nicht oder nur begrenzt vorhanden sind.

Diese Beauftragung eines Nachunternehmers und damit die Nutzung einer Verfügbarkeitserklärung muss vom Auftraggeber genehmigt sein.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Verfuegbarkeitserklaerung