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Nachunternehmer

Nachunternehmer ist ein anderer Begriff für Subunternehmer. Der Nachunternehmer erfüllt einen Teil oder die gesamte Leistung des Hauptunternehmers. Er muss dazu mit diesem einem Werks- oder Dienstvertrag schließen. Gerade bei der Vergabe von Bauleistungen werden häufig Nachunternehmer eingesetzt.

Die Erlaubnis, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, muss bereits in den Ausschreibungsinformationen und möglichst auch vertraglich festgehalten werden. Unternehmer und Subunternehmer müssen einen Werk-oder Dienstvertrag miteinander schließen, denn rechtlich haftet i.d.R. allein der Unternehmer gegenüber dem Auftraggeber (der Subunternehmer kommt nicht mit diesem in Kontakt, haftet jedoch seinerseits bei Leistungsstörung gegenüber dem Unternehmer).

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Nachunternehmer