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Nachhaltige Beschaffung

Betrachtet man den hohen Anteil der öffentlichen Aufträge am Bruttoinlandsprodukt (BIP), wird automatisch die Bedeutung einer sozial und ökologisch nachhaltigen (öffentlichen) Beschaffungspolitik in Zeiten von Klimaveränderung, Globalisierung und demografischem Wandel deutlich.

Bereits jetzt werden häufig auf Umweltschonung bezogene Kriterien in das Vergabeverfahren einbezogen. Entgegen der verbreiteten Ansicht, dass Aufträge hierdurch automatisch teurer werden, ist bei nachhaltiger Beschaffung oft das Gegenteil der Fall: langfristig können sogar Einsparungen, z.B. auf Grund der günstigeren Entsorgung von Produkten, erzielt werden.

Die Nachhaltigkeit von Produkten bzw. Dienstleistungen soll über die Zuschlagskriterien bzw. die Bewertungskriterien in die Entscheidung über den Zuschlag mit einfließen. Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene wurden bereits diverse Verwaltungsvorschriften und Erlasse zur Vorgabe von nachhaltiger Beschaffung herausgegeben.

Siehe auch:

aumass Vergaberecht:

 

 

 

Grüner Ordner mit nachhaltiger Beschaffung