Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Verdingungsausschüsse

Es gibt 2 unterschiedliche Verdingungsausschüsse in Deutschland: den DVA (Deutscher Verdingungsausschuss für Bauleistungen) und den DVAL (Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferleistungen und Dienstleistungen). Bei beiden Verdingungsausschüssen handelt es sich um rechtsfähige Vereinen, die sich paritätisch zusammensetzen aus öffentlichen Auftraggebern, kommunalen Spitzenverbände, weitere öffentliche Auftraggeber wie beispielsweise die Deutsche Bahn AG sowie Organisationen der Wirtschaft und Technik. Im DVAL sind darüber hinaus Vertreter vom BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), DIHT (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) und BDA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen) sowie der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) Mitglied.

Beide Verdingungsausschüsse nehmen Einfluss auf das nationale Vergaberecht. Seit der Vergaberechtsreform 2016 und der damit einhergehenden stufenweisen Abschaffung der VOL/A hat der DVAL nur noch beratenden Aufgaben.

Der DVA hingegen ist weiterhin federführend tätig in der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Grundsätzen für die fachgerechte Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge und der Erstellung von Regelwerken für die elektronische Datenverarbeitung im Bauwesen.

Siehe auch:

  • DVA Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen
  • DVAL Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen

aumass Vergaberecht:

 

 

Grüner Ordner mit Verdingungsausschuessen