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Formelle Mängel und Fehler der Angebote

Formelle Mängel und Fehler der Angebote treten dann auf, wenn der Bieter sein Angebot entweder nicht vollständig oder nicht fristgerecht abgegeben hat. Das heißt, der Bieter hat die Bewerbungsbedingungen missachtet.

Formelle Mängel oder Fehler liegen demnach vor, wenn der Bieter

Der öffentliche Auftraggeber kann, muss aber nicht, den Bieter auffordern, fehlende und unvollständige Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Ansonsten kann er beim Vorliegen von formellen Mängeln oder Fehler der Angebote das entsprechende Angebot ausschließen.

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