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Fortgeschrittene elektronische Signatur
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist definiert im Artikel 26 der Verordnung 910/2014 (bekannt als eIDAS), die elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in der Europäischen Union betrifft.
Nach dieser Verordnung muss die fortgeschrittene elektronische Signatur gewisse Kriterien erfüllen:
- Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- Die fortgeschrittene elektronische Signatur wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann
Siehe auch:
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Textform BGB § 126 (b)
- Zertifizierungsstelle
aumass Informationen: