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Fortgeschrittene elektronische Signatur

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist definiert im Artikel 26 der  Verordnung 910/2014 (bekannt als eIDAS), die elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in der Europäischen Union betrifft.

Nach dieser Verordnung muss die fortgeschrittene elektronische Signatur gewisse Kriterien erfüllen:

  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann

Siehe auch:

aumass Informationen: