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Fachlose

Die Vergabe nach Fachlosen  beschreibt die Vergabe von Bauleistungen nach einzelnen Fachgebieten sowie Handwerks- oder Gewerbezweigen getrennt. Oft werden die Fachlose nach den sogenannten Gewerken unterschieden. Von der Vergabe nach Fachlosen  darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn also eindeutig wirtschaftliche oder technische dagegen sprechen.

Eine andere Form der Losvergabe ist die nach Mengenlosen statt nach Fachlosen.

Siehe auch: