Zurück
Interessensbestätigung
Veröffentlicht der Auftraggeber eine Vorinformation können die Bieter darauf hin ihr Interesse bekunden. Im Anschluss fordert der Auftraggeber die Bieter auf, ihr vorab bekundetes Interesse zu bestätigen.
Durch die Aufforderung zur Interessensbestätigung eröffnet der Auftraggeber einen Teilnahmewettbewerb.
Siehe auch: