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Inhouse-Vergabe

Inhouse-Vergabe bezeichnet die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein rechtlich unabhängiges Unternehmen, welches aber vom öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird. Die Ausschreibung kann in diesem Fall freihändig erfolgen, es müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden:

Das auftragsnehmende Unternehmen muss wie eine eigene Dienststelle beherrscht werden können, d.h. es darf kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt sein, die sonstigen Geschäftstätigkeiten des Auftragnehmers, welche nicht für öffentliche Auftraggeber erfolgen, dürfen nur eine untergeordnete Bedeutung haben (nach Urteil des EuGH in der Rechtssache Asemfo (C-295/05) am 19. April 2007 nicht mehr als 10% zum Umsatz beitragen).

Einige allgemeine Vergabe-Richtlinien der EU gelten auch bei Inhouse-Vergaben, so u.a. das Diskriminierungsverbot und der Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

Grüner Ordner mit Inhouse Vergabe