Präqualifizierung / Präqualifikation
Bei der Präqualifizierung bzw. Präqualifikation handelt es sich um eine allgemeine Eignungsprüfung von Unternehmen in den Augen öffentlicher Auftraggeber, die unabhängig von tatsächlichen Vergaben durchgeführt wird. Die Präqualifikation ist damit die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen.
Um sich zu präqualifizieren, müssen Unternehmen die einzelnen Nachweise zur Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei einer Präqualifizierungsstelle einreichen. Unternehmen, die präqualifiziert sind, können ihre Eignung für öffentliche Aufträge dann durch einen Verweis auf ihre Mitgliedschaft in einer Präqualifizierungsliste nachweisen.
Die Präqualifikation bietet sowohl den Bietern als auch den Vergabestellen Vorteile. Für alle an den Vergabeverfahren Beteiligten erhöhen sich damit Rechtssicherheit, Effizienz und Transparenz. Der Prüfaufwand der Vergabestellen wird reduziert, das Risiko von Formfehlern beim Nachweis wird ausgeschlossen.
Die Präqualifizierung im Baubereich PQ-VOB wird vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ organisiert. Die bundesweite Präqualifikationsliste für Vergabeverfahren nach VOL / UVgO wird von den Auftragsberatungsstellen oder den Industrie- und Handelskammern als Präqualifikationsstellen geführt.
Siehe auch:
aumass Informationen: