Plattform für Ausschreibung und eVergabe
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Aufhebungsgründe

Eine Ausschreibung kann nur aufgrund genau definierter Aufhebungsgründe aufgehoben werden. Diese Aufhebungsgründe wären:

Die Aufhebung ist immer die ultima ratio und muss inklusive der Aufhebungsgründe gut dokumentiert werden. Über die aumass eVergabe Plattform können Sie alle am Verfahren beteiligten Bieter gesichert über die Aufhebung und die Aufhebungsgründe benachrichtigt.

Siehe auch: