Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Vergaberecht gesondert geregelt.

Liegt der Auftragswert für Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb des Schwellenwertes, beschäftigt sich der Abschnitt 6 der VgV (§§73 ff) mit den Sonderregelungen für diese Art der Vergabe.

Liegt der Auftragswert für Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb des Schwellenwertes findet man die entsprechenden Regelungen im §50 UVgO. Dieser lässt dem Auftraggeber relativ viel Freiheiten, da er nur regelt, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

Siehe auch: