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Auslobungsverfahren

Nach § 103 (6) GWB sind Auslobungsverfahren Wettbewerbe, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen. Dabei können Preise ausgelobt werden.

Auslobungsverfahren finden vor allem im Bereich der Raum- und Stadtplanung sowie der Architektur und des Bauwesens statt. Darüber hinaus stellt die Datenverarbeitung auch einen wichtigen Einsatzbereich für Auslobungsverfahren und damit für Wettbewerbe dar.

Siehe auch:

Grüner Ordner mit Auslobungsverfahren