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Angebotswertung

Die Angebotswertung wird durchgeführt, um den Auftrag im Anschluss an den Best-Bietenden zu vergeben. Die Angebotswertung wird in vier Stufen durchgeführt, wobei jede Stufe einzeln in sich abgeschlossen und dokumentiert sein muss.

1. Stufe
Diese Stufe entspricht der Angebotsprüfung. Hierbei wird eine rechnerische Prüfung durchgeführt und kontrolliert, ob formelle Ausschlussgründe vorliegen. (§ 41 UVgO; § 56 VgV; § 13 VOB/A)

2. Stufe
Im Rahmen der zweiten Stufe der Angebotswertung prüft der Auftraggeber, ob die einzelnen Bieter für die Ausführung des Auftrags geeignet sind. Dabei wird die fachliche Eignung geprüft und ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Darüber hinaus muss kontrolliert werden, ob Ausschlussgründe vorliegen. (§ 33 UVgO; § 16b VOB/A; § 16b EU VOB/A; § 42 VgV)

3. Stufe
In der dritten Stufe der Angebotswertung werden die angegebenen Preise überprüft in Hinblick auf die Angemessenheit der Preise.

4. Stufe
In der vierten und letzten Wertungsstufe der Angebotswertung werden die Angebote hinsichtlich der Zuschlagskriterien geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden Punkte je Angebot für die einzelnen Zuschlagskriterien vergeben. Durch das Addieren der Punkte je Angebot ergibt sich der Bestbieter durch die höchste Punktzahl. Dieser erhält den Zuschlag. (§ 43 UVgO; § 58 VgV; § 16d VOB/A; § 16d EU VOB/A)

Siehe auch: