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Alternativposition

Eine Alternativposition (auch „Wahlposition“ genannt) kann Bestandteil des Leistungsverzeichnisses einer Ausschreibung sein. Sie stellt eine Alternative zu einer geforderten Leistung dar.

Angeboten werden können also Alternativen – die Entscheidung, welche bevorzugt wird, liegt jedoch beim Auftraggeber. Eine Alternativposition wird im Leistungsverzeichnis immer nur im direkten Zusammenhang mit einer Grundposition ausgeschrieben.

Dies birgt die Gefahr der Manipulation, weshalb die Angabe von Alternativpositionen nur eingeschränkt möglich sein sollte.

In der Regel muss hierfür ein berechtigtes Interesse vorhanden sein und die Zuschlagskriterien für die Entscheidung zwischen der Grund- und der Alternativposition müssen von vornherein bekannt sein. In der Vergabepraxis werden deshalb i.d.R. Grundpositionen im Leistungsverzeichnis empfohlen.

Nicht zu verwechseln sind die Alternativpositionen mit Bedarfs- bzw. Eventualitätspositionen.

Siehe auch:

Grüner Ordner mit Alternativposition