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Grundposition

Grundpositionen werden als Standardleistungen in einem Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung bezeichnet, die der Auftragnehmer erbringen muss. Es steht aber noch nicht abschließend fest, ob der Auftragnehmer diese Grundposition oder eine ebenfalls angegebene Alternativposition zu erfüllen hat. Diese unterscheiden sich häufig anhand des zum Einsatz kommenden Materials.

Der Bieter muss für Grund- und Alternativposition Einheitspreise angeben, jedoch nur für die Grundposition einen Gesamtbetrag. Bei Auftragserteilung wird im Bauvertrag endgültig festgelegt, ob die Grundposition oder die Alternativposition zur Ausführung kommt.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Grundposition