Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

GPA-Beschaffungsübereinkommen

Das GPA-Beschaffungsübereinkommen steht für Agreement on Government Procurement (übersetzt: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen).

Es wurde multilateral zwischen den Mitgliedstaaten der EU und anderen Mitgliedstaaten der WTO (World Trade Organisation) geschlossen und dient der Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens auf internationaler Ebene.

Durch das GPA-Beschaffungsübereinkommen dürfen Bewerber aus allen GPA-Staaten (z.B. neben den EU-Mitgliedstaaten Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea u.a.) an EU-weiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen.

Die Schwellenwerte des EU-Vergaberechts orientieren sich an den Schwellenwerten, die im GPA-Beschaffungsübereinkommen festgelegt sind.

Siehe auch: