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Angebotsöffnung

Im Rahmen eines Vergabefahrens geben die Bieter ein Angebot ab. Diese Angebote – elektronisch und postalische – müssen bis zum Termin der Angebotsöffnung (Submissionstermin) im Falle von elektronisch übermittelten Angeboten verschlüsselt und im Falle von postalischen Angeboten ungeöffnet aufbewahrt werden.

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotseröffnung am Submissionstermin. Zur Angebotsöffnung werden alle Angebote geöffnet und es wird geprüft, wie viele Angebote eingegangen sind, von welchen Bieter diese Angebote stammen, ob Nebenangebote eingegangen sind und ob formale Fehler in einzelnen Angeboten vorliegen.

Diese Angebotseröffnung muss von zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt werden. Im Falle von postalischen Angeboten sind Bieter bei der Angebotsöffnung zugelassen.

Siehe auch: